Gesperrte Wanderwege
Im Obwaldner Wanderwegnetz sind zur Zeit folgende Abschnitte gesperrt:
- Sarnen:
> Der Wanderwegabschnitt zwischen Buelholz und Summerweid ist gesperrt. Eine Umgehung über die Feldmosstrasse ist signalisiert.
- Kerns: --
- Sachseln:
> Wegen Forstarbeiten wird der Sachsler Höhenweg im Abschnitt zwischen Muisschwendli Pt. 893 und Huggetten Pt. 888 und umgekehrt bis auf Weiteres gesperrt. Eine Umleitung ist nicht signalisiert.
- Alpnach
> Wegen Forstarbeiten ist der Wanderwegabschnitt Zelgplatten von der Turrenstrasse Pt. 807 bis Unterchretzen Pt. 1393 und umgekehrt vom 21.11.2022 bis voraussichtlich 30.04.2023 gesperrt. Eine Umgehung ist nicht signalisiert.
- > Wegen Baustellenverkehr im Rahmen des Projekts 'Hochwasserstollen' ist der Wanderwegabschnitt auf dem Waldstätterweg im Eichiried/Unterberg Wald entlang der Uferstrasse bis Pt. 435 (und umgekehrt) bis auf Weiteres gesperrt. Eine Umgehung über die Aufschüttung ist eingerichtet und signalisiert.
> Wegen Bauarbeiten ist der Wanderwegabschnitt am Seeufer zwischen Alpnachstad bis Niederstad und umgekehrt vom 08.03.2023 bis voraussichtlich 21.04.2023 gesperrt. Eine Umgehung auf dem Trottoir entlang der Brünigstrasse ist signalisiert.
- > Der Hurdweg von der Geretschwand nach Mättli/Nübrüechli ist wegen Felssturzgefahr noch gesperrt; eine Umgehung auf der Alpstrasse über Schoni ist signalisiert. Eine neue Wegführung steht kurz vor der Fertigstellung.
> - Giswil:
> Wegen Forstarbeiten ist der Wanderwegabschnitt Eichbüel bis Hirtbiel und umgekehrt ab 21. November bis ca. Mitte Februar 2023 gesperrt. Eine Umgehung ist nicht signalisiert.
> Der Wanderweg zwischen Brünigstrasse (Rudenz, Giswil) - Burgmatt (Schmittengässli) - Rei - Bärfallen und umgekehrt ist wegen Bauarbeiten ab 1. Januar 2023 bis am 30. April 2024 gesperrt. Eine Umgehung ist über Sommerweid - Tristel möglich.
- Lungern:
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- Engelberg:
> Der durch Unwetter zerstörte frühere Bergwanderweg durch das Wangtobel wird nicht wieder hergestellt. Neu führt der Berwanderweg von Örtigen über Oberäschboden - Staldirain - Staldeli - Stalden - Haltenhüttli zum Juchlipass. Der Berwanderweg ist entsprechend neu signalisiert.
Vorbehalten werden kurzfristige Sperrungen:
Im Einzelnen werden die Wandernden auf die vor Ort signalisierten Umleitungen und Hinweise auf den Wanderwegen verwiesen.
Kein allgemeiner Zugang im Winter
Die signalisierten Wanderwege sind nur während der schnee- und eisfreien Zeit allgemein zugänglich. Deren Benutzung im Winter ist in Eigenverantwortung insofern erlaubt, als die Benutzenden die objektiven Gefahren einzuschätzen wissen und über die entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit sowie die geeignete Ausrüstung verfügen.
Vorbehalten bleiben die durch die örtlichen Tourismusorganisationen pinkfarben signalisierten allgemein zugänglichen Winterwanderwege.
Zwingend zu beachten sind die Wildruhegebiete. Während der Schutzzeit dürfen innerhalb der Wildruhegebiete nur die auf den nachstehenden Karten gekennzeichneten Wege begangen und nicht verlassen werden:
PDF Wildruhegebiete Kanton Obwalden
Weitere Informationen zu den Wildruhegebieten finden sich unter www.ow.ch > Suchbegriff: „Wildruhegebiete“